- Was sind offene Lizenzen?
- Welche CC–Lizenzen sind offene Lizenzen?
- Wie finde ich meine richtige CC–Lizenz?
- Copyright: Häufig sieht man das bekannte Symbol „©“ unter einem Text, Foto oder ähnlichem. Doch was bedeutet dieses Symbol überhaupt und ist dessen Verwendung notwendig?
- Was bedeuten „Gemeinfreiheit“ und „Public Domain“ und wie stehen sie zueinander?
- In welchem Verhältnis stehen als OER und als „Open Access“ veröffentlichte Materialien zueinander?
- Ich möchte nicht, dass jemand meine Materialien verunstaltet oder Material mit meinem Namen bzw. dem guten Namen meiner Hochschule für unlautere Zwecke einsetzt. Dann kann ich doch kein OER veröffentlichen, oder?
- Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
- Was ist die Folge eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen der CC-Lizenzen?
- Kann ich eine CC Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch gegenüber bereits eingeräumter Lizenzen?
- Wo finde ich verständliche Lizenztexte für OER beziehungsweise Creative Commons?
- Ich möchte Materialien mit einer anderen Lizenz in meine OER integrieren. Kann ich Material mit unterschiedlichen Lizenzen kombinieren?
- Ich möchte Screenshots des Repositoriums in meinem Artikel verwenden. Kann ich das und wie sind sie zu kennzeichnen?
- Im Jahr 2018 gab es Änderungen am Urheberrechtsgesetz. Was muss ich wissen, wenn ich Materialien anderer für meine Lehre nutzen möchte?
- Ich möchte eine Anleitung oder ein Tutorial zu einer Software erstellen. Was muss ich dabei beachten, auch wegen notwendiger Screenshots?
- Was sollte ich beachten, wenn ich Links zu anderen Ressourcen in meiner OER benutze?
- Ich möchte nicht, dass meine OER kommerziell verwendet wird. Was sollte ich bedenken, wenn ich eine Non-Commercial Lizenz in Betracht ziehe?
- Wie kann ich von einer KI (z.B. ChatGPT) generierte Bilder verwenden?
Weitere Fragen und Antworten zur Lizensierung von Lernmaterialien finden Sie bei OERsax und iRights.info.
- Was sind offene Lizenzen?
-
(CC Zero, Public Domain, dt. gemeinfrei):
Material einfach nutzen. Die Urheber/-innen haben (soweit möglich) alle Rechte abgetreten. -
(Attribution, dt. Namensnennung):
Material nutzen und dabei Angaben zu Urheber/-innen, Lizenz und ggflls. Änderungen machen. Der Name des ursprünglichen Urhebers muss in der Weise, die der Urheber vorgibt, genannt werden. -
(Attribution - Share-Alike, dt. Namensnennung - unter
gleichen Bedingungen):
zusätzlich zur vorigen Lizenz: Auf Grundlage so lizenzierter Materialien erstellte Inhalte müssen unter die gleiche Lizenz gestellt werden wie das ursprüngliche Werk. - Welche CC–Lizenzen sind offene Lizenzen?
- Wie finde ich meine richtige CC–Lizenz?
- Copyright: Häufig sieht man das bekannte Symbol „©“ unter einem Text, Foto oder ähnlichem. Doch was bedeutet dieses Symbol überhaupt und ist dessen Verwendung notwendig?
- Was bedeuten „Gemeinfreiheit“ und „Public Domain“ und wie stehen sie zueinander?
- In welchem Verhältnis stehen als OER und als „Open Access“ veröffentlichte Materialien zueinander?
- Ich möchte nicht, dass jemand meine Materialien verunstaltet oder Material mit meinem Namen bzw. dem guten Namen meiner Hochschule für unlautere Zwecke einsetzt. Dann kann ich doch kein OER veröffentlichen, oder?
- Warum gibt es portierte und unportierte CC–Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
- Was ist die Folge eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen der CC-Lizenzen?
- Kann ich eine CC–Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch gegenüber bereits eingeräumter Lizenzen?
- Wo finde ich verständliche Lizenztexte für OER beziehungsweise Creative Commons?
- Ich möchte Materialien mit einer anderen Lizenz in meine OER integrieren. Kann ich Material mit unterschiedlichen Lizenzen kombinieren?
- Ich möchte Screenshots des Repositoriums in meinem Artikel verwenden. Kann ich das und wie sind sie zu kennzeichnen?
- Im Jahr 2018 gab es Änderungen am Urheberrechtsgesetz. Was muss ich wissen, wenn ich Materialien anderer für meine Lehre nutzen möchte?
- Ich möchte eine Anleitung oder ein Tutorial zu einer Software erstellen. Was muss ich dabei beachten, auch wegen notwendiger Screenshots?
- Was sollte ich beachten, wenn ich Links zu anderen Ressourcen in meiner OER benutze?
- Ich möchte nicht, dass meine OER kommerziell verwendet wird. Was sollte ich bedenken, wenn ich eine Non-Commercial Lizenz in Betracht ziehe?
- Wie kann ich von einer KI (z.B. ChatGPT) generierte Bilder verwenden?
Offene Lizenzen sind standardisierte Nutzungslizenzen, die auf dem Prinzip „bestimmte Rechte vorbehalten“ beruhen. Sie ermöglichen es den Urhebern/-innen auf einfache Weise zu bestimmen, welche Rechte an ihren Inhalten sie sich vorbehalten und welche sie potenziellen Nutzern gewähren möchten. Im Kultur- und Bildungsbereich sind die Creative Commons Lizenzen am weitesten verbreitet.
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Für OER sind folgende Lizenztypen von Creative Commons
besonders geeignet:
Nur ein Teil der CC–Lizenzen sind offene Lizenzen. Im engeren Sinne sind das nur die im Bild grün markierten Lizenzen. Diese sind besonders für OER geeignet und sollten vorrangig verwendet werden. Bedenken Sie, dass ein Verbot der kommerziellen Nutzung auch bedeutet, dass eine OER z.B. nicht an privaten Hochschulen verwendet werden darf.
Combined work by Shaddim CC BY 4.0
Jöran Muuß-Merholz für wb-web, bearbeitet von Michael Menzel. Lizenz: CC BY–SA 3.0
Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0 und ist hier abrufbar.
Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0 und ist hier abrufbar.
Beide Konzepte sind eng miteinander verknüpft. Bei
Open Access geht es vor allem darum, Inhalte lesen zu
können/dürfen, also den freien (Online-) Zugang zu (wissenschaftlichen)
Publikationen und Daten. Anders als bei der Veröffentlichung in
kommerziellen Verlagen kann jeder – und von jedem Ort weltweit – ohne
Einschränkungen auf das Material zugreifen. Erlaubt ist dabei zunächst
nur das schlichte Lesen. Wer Open Access publiziert, erklärt sich mit
diesem freien Zugang einverstanden. Er kann darüber hinaus jedoch auch
freie Lizenzen (z.B. Creative Commons) vergeben; damit erlaubt er der
Allgemeinheit, das Werk auch zu nutzen (vervielfältigen, bearbeiten
etc.).
Auch OER sind frei zugänglich – doch zum einen geht es hier insbesondere
um Lehrmaterial, zum anderen spielen die zusätzlichen Rechte eine
entscheidende Rolle: OER laden ausdrücklich dazu ein, sie zu verändern
und weiterzuverwenden. Dazu müssen sie entweder gemeinfrei sein (etwa
weil der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist) oder die Urheber haben der
Allgemeinheit die Bearbeitung gestattet. In der Regel versehen sie dazu
das Werk mit einer Creative-Commons-Lizenz. Von den sieben Varianten
dieser Lizenz eignen sich dafür nur die CC-0 (freie Verwendung), die
CC-BY (Verwendung mit Namensnennung) und die CC-BY-SA (Verwendung mit
Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen), siehe dazu
auch diese Fragen. Die übrigen
Varianten schließen die kommerzielle Nutzung und/oder jegliche
Veränderung aus, sodass eine kreative Auseinandersetzung mit dem
Material nicht möglich ist.
Zusammengefasst lässt sich sagen: OER = Open Acess + Bearbeitungsrecht.
Leider ist niemand davor gefeit, dass Material, das man — egal ob unter freier Lizenz oder unter „alle Rechte vorbehalten“ — veröffentlicht, missbraucht wird. Wenn Sie Ihr Material aber unter offener Lizenz auf einer zuverlässigen Plattform wie dem zentralen OER–Repositorium für Baden–Württemberg veröffentlichen, ist dort Ihr Original für alle einsehbar. Keine spätere Veränderung oder Nutzung kann Ihr Original zerstören. Zudem müssen auch bei CC–lizenzierten Werken die Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden, d.h. beispielsweise, dass Sie als Urheber/-in weiterhin gegen Entstellungen des Werkes vorgehen können.
Für die Lizenzversionen 3.0 und früher gab es portierte
Versionen der CC–Lizenzen. Diese portierten Lizenzen
basieren auf der internationalen Lizenz, sind aber auf das
jeweilige Recht z.B. in Deutschland in besonderem Maße
angepasst.
Die CC–Lizenz 4.0 hingegen wurde nicht portiert. Sie ist vielmehr ein
Mix aus den Einflüssen verschiedener Rechtsordnungen. Sie
wurde lediglich ins Deutsche übersetzt. Ziel der CC–Lizenzen
ist es, dass diese weltweit und alle in ihr enthaltenen
Lizenzbestimmungen Gültigkeit besitzen. Dennoch ist auch hier
Vorsicht anzuraten, da bezweifelt werden kann, dass eine
Lizenz weltweit Gültigkeit besitzen kann.
Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher und Sara Horvat. OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 3.0
Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher, OERsax, Lizenz: CC–BY–SA 4.0 und ist hier abrufbar.
Einmal erteilte CC–Lizenzen sind nicht widerruflich. Allerdings ist es dem Lizenzgeber jederzeit möglich es zu unterlassen, weiter das Werk unter CC–Lizenz zur Verfügung zu stellen. Dies verhindert aber nicht, dass bereits CC–lizenzierte Werke ggf. weiterverbreitet werden.[1]
[1] https://creativecommons.org/faq/#what-if-i-change-my-mind-about-using-a-cc-license (aufgerufen am 28.11.2023).
Die Antwort zu dieser Frage wurde übernommen von Sebastian Horlacher und Sara Horvat, OERsax, Lizenz: CC BY–SA 3.0Die Lizenztexte zu den CC–Lizenzen sind auf https://creativecommons.org/licenses/?lang=de in der Version 4.0 abrufbar.
✎Um Materialien in das OER–Repositorium hochzuladen benötigen Sie diese aber nicht ― es geht viel einfacher, siehe diese Frage zur korrekten Lizenzangabe!Das hängt von den konkreten Lizenzen ab, aber prinzipiell sind die meisten CC–Lizenzen miteinander kombinierbar mit Ausnahme der NoDerivates–Lizenzen. Die Tabelle hier gibt über die Kombinationsmöglichkeiten Auskunft. Beachten Sie auch die Erläuterungen dort (nur in Englisch verfügbar).
Ja, Sie können Screenshots des Webauftritts sehr gern in Ihrer
Publikation verwenden, es handelt sich in
diesem Fall um ein sog. Bildzitat. Kennzeichnen Sie die Bilder bitte
wie folgt:
„Quelle: ZOERR (www.oerbw.de) basierend auf edu-sharing Software
(metaVentis GmbH)“
In HTML empfiehlt es sich, die entsprechenden Links mit anzugeben:
„Quelle: <a href="https://www.oerbw.de">ZOERR</a> basierend auf
<a href="https://edu-sharing.com">edu-sharing</a> Software (metaVentis
GmbH)“
Materialien, die als OER unter einer offenen Lizenz wie Creative Commons veröffentlicht wurden, können Sie generell in Ihrer Lehre in vollem Umfang nutzen. Bei anderen Materialien gilt es, einige Punkte zu beachten, die auf dieser Dokumentationsseite zu einer Veranstaltung zum Thema, insbesondere in der ersten Präsentation, sehr gut zusammengefasst sind.
Wenn man ein Tutorial oder eine Anleitung selbst erstellt und nicht
z. B. vom Softwarehersteller übernimmt, ist man selbst Urheber/in
dieses Tutorials bzw. dieser Anleitung. In diesem Fall stellt das Werk
das Tutorial bzw. die Anleitung dar und nicht die Software selbst.
Problematisch können jedoch Screenshots von der
Software-Oberfläche sein, die im Tutorial abgebildet sind. Diese
Screenshots können urheberrechtlich geschützte Inhalte (Fotos,
Texte, das Konzept der Software, etc.) enthalten.
Das UrhRG ermöglicht aber urheberrechtlich geschützte Inhalte
(hier etwa die Inhalte der Screenshots) in einem eigenen Werk (hier: das
Tutorial bzw. die Anleitung) zu verwenden, wenn man es zitiert (§ 51UrhG). Damit es
sich um ein Zitat handelt, sollte man sich mit den
Inhalten der Screenshots konkret und dezidiert auseinandersetzen und
nicht nur zur Illustration oder „Verschönerung“ der
Präsentation verwenden. Es sind also nur Screenshots zu verwenden,
mit deren Inhalten man sich im Rahmen der Anleitung bzw. des Tutorials
tatsächlich auseinandersetzt, Quellen und Urheber der Inhalte der Screenshots
sind zu benennen.
Die Inhalte, die mit einer CC-Lizenz gekennzeichnet sind, können
problemlos in Rahmen des Tutorials bzw. der Anleitung verwendet
werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte können auch im
Rahmen der Hochschullehre verwendet werden.
Bei der Erstellung von OER sollten Sie darauf achten, Links auf kommerzielle Ressourcen und solche, die Hürden aufbauen (z.B. Logins oder Zugangsschranken), möglichst zu vermeiden. Solche Ressourcen widersprechen der Idee von OER und treiben die digitale Spaltung voran.
Es ist verständlich, dass Sie Ihre OER nicht teilen möchten, damit andere einen finanziellen Gewinn daraus ziehen. Allerdings ist es leider nicht immer klar, was kommerzielle Nutzung genau bedeutet und es gibt gewichtige Gründe gegen eine solche Lizensierung. Einer davon ist der, dass Bildungsakteure Ihr Material nicht in der Lehre verwenden dürfen, sobald diese kostenpflichtig ist. Eine detailliertere Betrachtung zur CC NC Lizenz finden sie hier.
Wie für alle anderen Antworten auch gültig, möchten wir hier
nochmal betonen, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte
geben können! Es handelt sich um sorgfältig erwogene Einschätzungen.
Prinzipiell kann KI-generierter Output, insbesondere Bilder,
verwendet werden. Wir empfehlen, wenig durch KI generiertes Material zu
verwenden, da man sonst ab einem gewissen Punkt (selbst einzuschätzen)
die OER nicht als eigenes Werk ausgeben kann. Fairerweise sollten die
Materialien, die von einer KI stammen, entsprechend deklariert
werden. Jemand anderes kann, zumindest in Deutschland, keine Rechte
daran für sich reklamieren. Ein aktueller Diskussionspunkt ist,
inwieweit durch KI generiertes Material gegen Urheberrechte verstoßen
kann, wenn die KI selbst urheberrechtlich geschützte Materialien zur
Erstellung genutzt hat. Dass dies nicht sinnvoll geprüft werden kann,
kommt erschwerend hinzu.
Speziell in Bezug auf ChatGPT fassen wir für Sie hier die
Nutzungsbedingungen des Herstellers OpenAI zusammen: Sie haben das
Recht, die generierten Bilder für jeden Zweck zu verwenden,
einschließlich kommerzielle Zwecke, vorausgesetzt, Sie halten sich an
die Bedingungen. OpenAI weist Ihnen alle Rechte, Titel und Interessen
am Bildmaterial zu, daher können Sie die generierten Inhalte frei
verwenden, solange Sie sicherstellen, dass Sie keine geltenden Gesetze
oder die Nutzungsbedingungen verletzen.
Da OpenAI Ihnen die Rechte am generierten Bild zuweist, sollten Sie in
der Lage sein, die Bilder unter der CC-BY-Lizenz zu verwenden, sofern
Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten, einschließlich der
angemessenen Benennung und Beachtung aller anderen Anforderungen der
Lizenz. Es ist jedoch ratsam, sich bei spezifischen Fragen zur
Urheberrechtslizenzierung mit einem Rechtsexperten zu beraten.